Wege zu einer zukunftsgerechten Gewässerbewirtschaftung

Online-Diskussionsveranstaltung zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)

Termin:          Donnerstag, den 28. Oktober 2021 von 13:00-18:00 Uhr
Ort:
                Online

„Die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen für die Wasserwirtschaft sind groß. Der Klimawandel, die Globalisierung, der demografische Wandel, der Verlust an Biodiversität und die fortdauernde Nutzung der Oberflächengewässer sowie des Grundwassers erfordern ein konsequentes und strategisches Handeln, um eine Übernutzung der Wasserressourcen zu vermeiden und unter sich verändernden Rahmenbedingungen die auch für den Menschen wichtigen Leistungen dieser Ökosysteme dauerhaft zu gewährleisten.” Entwurf der Nationalen Wasserstrategie 2021, S. 9

In diesem Jahr werden die Weichen für den dritten Bewirtschaftungszyklus der WRRL gestellt. Zeitgleich spannt der Entwurf für eine Nationale Wasserstrategie einen noch breiteren Rahmen für die Wasserwirtschaft und den Gewässerschutz auf. Das Ambitionsniveau der vorliegenden Bewirtschaftungspläne spiegelt diese Herausforderungen jedoch nicht wider.

Wir wollen mit Ihnen beim diesjährigen Forum diskutieren, welche Wege für eine zukunftsgerechte Gewässerbewirtschaftung eingeschlagen werden müssen.  Welche Ansprüche lassen sich vom Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichtes ableiten? Welche Chancen ergeben sich mit der EU-Biodiversitätsstrategie 2030 und dem in Vorbereitung befindlichen “Restoration Law”? Welche Hebel existieren, um die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie voranzubringen?

Bitte melden Sie sich hier bis zum 26. Oktober 2021  zur Veranstaltung an. Den Zugangslink erhalten Sie dann wenige Tage vor der Veranstaltung per E-Mail. Es wird der Videokonferenz-Anbieter Webex genutzt werden.

Programm Download
Programm_Gewaesserschutzforum_2021_S1

Das Kurzfilmprogramm wird gefördert durch das Umweltbundesamt und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Nukleare Sicherheit. Die Mittelbereitstellung erfolgt auf Beschluss des Deutschen Bundestages.

       

Die Verantwortung für den Inhalt der Kurzfilme liegt bei den Filmemacher*innen.